Darf ich auch an einem Sonntag oder Feiertag Beratungen mit Teilnehmern in AVGS Maßnahmen durchführen?

Beratungen mit unseren AVGS Kunden dürfen nur an Werktagen durchgeführt werden. Sonntage und Feiertage sind nicht erlaubt und die Zahlung seitens der Arbeitsagentur oder Jobcenter wird abgelehnt. Auch Samstage werden kritisch gesehen, daher bitte die Beratungen möglichst immer Montag bis Freitag durchführen!!!