Kann ein Teilnehmer auch während der Maßnahme in eine virtuelle Beratung wechseln?
Sollte sich ein Teilnehmer während einer Präsenzdurchführung zusätzlich auch für eine virtuelle Beratung entschließen, so kann dies unter den folgenden Voraussetzungen geschehen.
- Für die Maßnahme muss die Erlaubnis zur virtuellen Durchführung vorliegen.
- Der Teilnehmer muss die Einverständniserklärung zur virtuellen Teilnahme unterschreiben
- Der Teilnehmer muss die technischen Voraussetzungen mitbringen