Nutzung/Abrechnung F-DUP-Test

**Die Anwendung des F-Dup-Tests in den Maßnahmen E7, E8 und E10 ist obligatorisch. **

Zu verwendende Unterrichtseinheiten:

Es ist innerhalb der Maßnahme** eine Einheit** für das Ausfüllen des F-Dup-Tests durch den Teilnehmer zu verwenden.

Der Teilnehmer erhält vom Berater innerhalb der Maßnahme eine kurze Einführung in das System und bearbeitet dann die Fragen allein (zu Hause oder in den Räumlichkeiten der EWU).

Das bedeutet, dass der jeweilige Berater diese Unterrichtseinheit mit in die Dokumentation (Einzelnachweis) mit aufnimmt, er diese aber nicht abrechnen kann.

Beispiel:

Ein Teilnehmer nimmt die modulare Gründungsberatung E10 für 25 UE in Anspruch.

Das heisst, dass der Berater innerhalb des Moduls 1 (Istanalyse - inkl. F-Dup-Test) den Teilnehmer in das System einführt. Anschließend hat der Teilnehmer eine Unterrichtseinheit Zeit, um den entsprechenden Fragebogen auszufüllen. Im Einzelnachweis wird die eine UE dann dem Modul 1 (Istanalyse inkl. F-Dup-Test) zugeordnet.

Hinsichtlich der Abrechnung für die Berater muss Folgendes beachtet werden:

Der Berater muss die 1 UE von den 25 UE abziehen und kann 24 UE der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH in Rechnung stellen.

Viele Grüße