Wo finde ich die Umsatzsteuerbefreiung für eine Maßnahme?

Unsere Maßnahmen sind nach § 4 Nr. 15b Umsatzsteuergesetz (UStG)Umsatzsteuerbefreit.

Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem SGB II und SGB III regelt § 4 Nr. 15b UStG. Umsatzsteuerfrei sind danach, „Eingliederungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch und vergleichbare Leistungen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden...

Sie können für jeden TN den Sie beraten am Ende des Coachings eine Umsatzsteuerbefreiung austellen.

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Die Umsatzsteuerbefreiung kann im Auftrag unter Dokumente erzeugt werden.

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