Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine von 2 Förderungen (die 2. ist der AVGS), welche die Agenturen für Arbeit (ALG 1) gewähren können. Existenzgründer die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss beantragen. Diese Förderung unterliegt einer KANN - BESTIMMUNG! Das bedeutet der Arbeitsvermittler kann diesen Zuschuss gewähren , muss dies aber nicht tun. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
VORAUSSETZUNGEN:
- Der Teilnehmer ist im Bezug von ALG 1
- Der TN muss bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit(das Coaching muss zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein) noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen verfügen.
- Der TN muss der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen (Businessplan mit fachkundiger Stellungnahme)
- Der TN muss der Agentur für Arbeit Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen(bspw. ein Coaching über AVGS)
UMFANG DER FÖRDERUNG:
- Für die ersten 6 Monate der Selbständigkeit Zuschuss in Höhe des persönlichen bisher gewährten ALG I des Teilnehmers.
- Pauschbetrag für SV-Beiträge in Höhe von 300,00 EUR je Monat für ebenfalls 6 Monate.
ERWEITERTE FÖRDERUNG:
Im Anschluss kann der Pauschbetrag für SV-Beiträge, in Höhe von 300,00 EUR je Monat, über weitere 9 Monate gewährt werden. Die Notwendigkeit muss die geförderte Person anhand geeigneter Unterlagen zu ihrer Geschäftstätigkeit begründen. Gegebenenfalls kann eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle abverlangt werden.
NOTWENDIGE UNTERLAGEN:
- Aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept) inklusive Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
- Antragsunterlagen der Agentur für Arbeit
- Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt bei Freiberuflern allerdings erst zum Startdatum der geplanten Selbständigkeit
- Gegebenenfalls Lebenslauf tabellarisch
- Gegebenenfalls weitere Nachweise für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, zum Beispiel Unfallversicherung, Geschäftshaftpflicht